Jean Michél Schwarzenfels
UAV-Operator
Patrick von Triller
Spotter/Technick
Daro Flückiger
Editor/Sounddesign
Operator und Manager
Die Schweiz hat nun offiziell das neue europäische Drohnenreglement übernommen. Ab dem 1. Januar 2023 treten die aktualisierten Bestimmungen für Drohnen in Kraft. Eine wesentliche Veränderung besteht darin, dass Drohnen und ihre Verwendungen nun in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Darüber hinaus ist es nun erforderlich, dass jeder Drohnenpilot unabhängig vom Gewicht der Drohne beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registriert ist und seine Drohne mit einer Nummer gekennzeichnet ist.
In der offenen Kategorie können Drohnen ohne Genehmigung verwendet werden, solange sie in Sichtweite fliegen, unter 120 Metern über dem Boden bleiben und ein Startgewicht von weniger als 25 kg haben. Es gibt jedoch je nach Gewicht der Drohne Einschränkungen hinsichtlich der Annäherung an unbeteiligte Personen.
In der speziellen Kategorie werden Drohnen betrieben, für die eine Interaktion mit der zuständigen Behörde erforderlich ist, beispielsweise wenn sie außerhalb der Sichtweite des Piloten oder über Menschenansammlungen betrieben werden.
Die zulassungspflichtige Kategorie ist für den Betrieb mit hohem Risiko, wie z. B. dem Transport von Personen oder Gefahrgut, vorgesehen.
In der offenen Kategorie sind nun Lizenzen und damit verbundene Prüfungen der Klasse A1/A3 und A2 erforderlich. Die Art der Lizenz hängt von der Drohnenklasse C0, C1, C2, C3, C4 und ihren Unterkategorien ab.